Wirtschaftsgüter-Förderung über die Forschungszulage: Seit wann geht das – und wie beantrage ich es richtig?

Datum: 11. März 2026Autor: Erich Lehmann

Zusammenfassung

Seit den Änderungen rund um die Forschungszulage können Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (z. B. Maschinen, Anlagen, Betriebsvorrichtungen) in die Forschungszulage einbeziehen. Entscheidend sind u. a. Startdatum des FuE-Vorhabens und Anschaffungs-/Herstellungsdatum (jeweils nach dem 27.03.2024).

Warum ist die Forschungszulage so attraktiv?

Die Forschungszulage ist für viele Unternehmen eine der besten Optionen, um Forschung und Entwicklung (FuE) planbar zu fördern – unabhängig davon, ob gerade klassische Förderprogramme verfügbar sind oder lange Wettbewerbsverfahren laufen. Neu bzw. besonders relevant für viele Betriebe: Die Wirtschaftsgüter-Förderung ist (unter Bedingungen) möglich und kann FuE-Projekte zusätzlich entlasten.

Wenn du dich zuerst orientieren willst, starte hier:

Wirtschaftsgüter in der Forschungszulage: Was ist förderfähig?

Bei der Wirtschaftsgüter-Förderung im Rahmen der Forschungszulage geht es um die Abschreibungen von Anschaffungs- und Herstellungskosten eines abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsguts des Anlagevermögens, wenn dieses im FuE-Vorhaben eingesetzt wird.

Typische Beispiele für förderfähige Wirtschaftsgüter:

  • Maschinen
  • Maschinelle Anlagen
  • Betriebsvorrichtungen
  • Betriebs- und Geschäftsausstattung

Wichtig: Die zuständige Stelle prüft, ob das Wirtschaftsgut für die Durchführung des begünstigten FuE-Vorhabens erforderlich ist – also ob es eine Funktionalität/Eigenschaft hat, die für den gewählten Lösungsweg unbedingt notwendig ist.

Was ist nicht förderfähig (und wann können Wirtschaftsgüter eingereicht werden)?

Nicht förderfähig sind insbesondere Wirtschaftsgüter gemäß § 6 Abs. 2 und 2a EStG (z. B. Grund und Boden, Beteiligungen, Umlaufvermögen), immaterielle Wirtschaftsgüter (z. B. Software, Lizenzen, Nutzungsrechte) sowie geringfügige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis 800 €.

Für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2023 beginnen, können Wirtschaftsgüter im Rahmen der Antragstellung bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage zur Prüfung eingereicht werden – vorausgesetzt, das FuE-Vorhaben, in dem das Wirtschaftsgut eingesetzt wird, startete nach dem 27. März 2024 und das Wirtschaftsgut wurde nach dem 27. März 2024 angeschafft oder hergestellt. Die Bescheinigungsstelle prüft außerdem, ob das Wirtschaftsgut für die Durchführung des begünstigten FuE-Vorhabens erforderlich ist (d. h. für den verfolgten Lösungsweg unbedingt notwendig) und in welchen Abschnitten des Arbeitsplans es benötigt wird.

Was musst du im Antrag zu Wirtschaftsgütern angeben?

Mehr zum gesamten Antragsprozess findest du hier.

Für jedes Wirtschaftsgut sollte klar dokumentiert werden:

  • In welchen Abschnitten des Arbeitsplans es benötigt wird
  • Warum es für den Lösungsweg erforderlich ist
  • Wie es konkret im FuE-Vorhaben eingesetzt wird

Für den Gesamtprozess ist es meist sinnvoll, zuerst die Grundlagen zur Berechnung der Forschungszulage zu klären.

Ergänzungsantrag: Wirtschaftsgüter nachträglich einreichen

Mehr dazu in den häufigsten Fragen zur Forschungszulage.

Ein Ergänzungsantrag für Wirtschaftsgüter kann möglich sein, wenn:

  • bereits ein Bescheid vorliegt, in dem mindestens ein Vorhaben positiv bewertet wurde,
  • die Laufzeit dieses Vorhabens nach dem 27.03.2024 beginnt,
  • und der ursprüngliche Antrag zu einer Zeit gestellt wurde, als das Beantragen von Wirtschaftsgütern noch nicht möglich war.

Offizielle Anlaufstellen

Wenn du die Anforderungen im Original nachlesen möchtest, sind diese offiziellen Stellen besonders relevant:

Fazit: Wirtschaftsgüter clever einbeziehen – Forschungszulage optimal nutzen

Die Erweiterung um Wirtschaftsgüter macht die Forschungszulage in vielen Fällen noch attraktiver: Gerade bei FuE-Projekten mit hoher technischer Ausstattung (z. B. Prototypenbau, Teststände, fertigungsnahe Entwicklung) kann die Wirtschaftsgüter-Förderung ein echter Hebel sein. Entscheidend ist eine saubere Begründung der Erforderlichkeit im Arbeitsplan und die Einhaltung der Stichtage.

Zur schnellen Orientierung:

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