KMU-Definition: Wann gilt mein Unternehmen als KMU für die Forschungszulage?
TL;DR – Zusammenfassung
Für den KMU-Status im Sinne der Forschungszulage gelten die EU-Kriterien nach Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 (AGVO): < 250 Mitarbeitende und entweder ≤ 50 Mio. € Jahresumsatz oder ≤ 43 Mio. € Bilanzsumme. Entscheidend ist außerdem, ob dein Unternehmen eigenständig, Partner- oder verbunden ist – denn Beteiligungen können dazu führen, dass Gruppenwerte mitgerechnet werden.
Warum ist die KMU-Definition bei der Forschungszulage wichtig?
Wenn dein Unternehmen als KMU eingestuft wird, kann das bei der Forschungszulage zu höheren Fördersätzen führen. Ob du als KMU giltst, musst du selbst prüfen und dokumentieren – die Einstufung hängt nicht nur von Mitarbeitenden und Kennzahlen ab, sondern häufig auch von Beteiligungsverhältnissen (z. B. Holdingstrukturen, Schwestergesellschaften, Investor:innen, Familiengesellschafter).
Mehr zur Förderung und zur praktischen Antragstellung findest du auch direkt bei dieforschungszulage.de (interne Infos und Einstieg): https://www.dieforschungszulage.de/
Die EU-KMU-Kriterien: Schwellenwerte auf einen Blick
Ein Unternehmen gilt als KMU, wenn es:
- weniger als 250 Mitarbeitende hat (als Vollzeitäquivalente, FTE) und
- entweder
- Jahresumsatz ≤ 50 Mio. € oder
- Jahresbilanzsumme ≤ 43 Mio. €
Wichtig in der Praxis:
- Die Mitarbeitenden-Schwelle ist strikt: Wenn du darüber liegst, ist das KMU-Kriterium in der Regel verfehlt.
- Bei Umsatz vs. Bilanzsumme reicht es, wenn eine der beiden finanziellen Grenzen eingehalten wird.
- Der KMU-Status ändert sich grundsätzlich erst, wenn Schwellenwerte in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren unter- oder überschritten werden.
- Bei neugegründeten Unternehmen ohne Jahresabschluss werden die Werte geschätzt.
Was zählt als „Unternehmen"?
Für die KMU-Definition ist ein „Unternehmen" jede Einheit, unabhängig von Rechtsform, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt (z. B. Verkauf von Produkten oder Dienstleistungen am Markt). Darunter fallen z. B. auch Selbständige, Familienunternehmen, Personengesellschaften oder Vereinigungen mit regelmäßiger wirtschaftlicher Tätigkeit.
So wird die Mitarbeiterzahl berechnet (Vollzeitäquivalente)
Mehr zur Berechnung von Personalkosten bei der Forschungszulage.
Die Mitarbeiterzahl entspricht den Vollzeitäquivalenten (FTE) eines Jahres:
- Teilzeitkräfte und Saisonkräfte zählen anteilig
- Auszubildende sowie Mitarbeitende in Mutterschutz/Elternzeit werden nicht berücksichtigt
- Mitgezählt werden u. a. Lohn- und Gehaltsempfänger, arbeitnehmerähnliche Personen sowie mitarbeitende Eigentümer/Teilhaber mit regelmäßiger Tätigkeit
Achtung: Beteiligungen entscheiden oft über den KMU-Status
Mehr dazu im Detail: Forschungszulage im Unternehmensverbund.
Bevor du Umsatz/Bilanzsumme/Mitarbeitende prüfst, musst du deinen Unternehmensstatus klären:
- Eigenständiges Unternehmen
- Partnerunternehmen
- Verbundene Unternehmen
Denn je nach Status müssen Kennzahlen nur von dir, anteilig aus Partnerunternehmen oder voll aus verbundenen Unternehmen einbezogen werden – inklusive indirekter Beteiligungen.
1) Eigenständiges Unternehmen: unter 25 % Beteiligung
Ein Unternehmen gilt als eigenständig, wenn:
- es < 25 % der Anteile/Stimmrechte an einem anderen Unternehmen hält und
- an ihm selbst < 25 % gehalten werden
Dann zählen für die KMU-Prüfung nur deine eigenen Werte.
Ausnahmen: Selbst wenn die 25-%-Schwelle erreicht/überschritten wird, kann das Unternehmen unter bestimmten Bedingungen weiterhin als eigenständig gelten, z. B. bei bestimmten Investorengruppen (u. a. staatliche Beteiligungsgesellschaften, Risikokapitalgesellschaften, Business Angels bis zu bestimmten Grenzen, Hochschulen/Forschungszentren ohne Gewinnzweck, institutionelle Anleger, kleine Gebietskörperschaften) – sofern dadurch keine Verbindung im Sinne der KMU-Regeln entsteht.
2) Partnerunternehmen: 25 % bis 50 % (anteilige Zurechnung)
Partnerunternehmen liegen vor, wenn Beteiligungen zwischen 25 % und einschließlich 50 % bestehen (in beide Richtungen).
Folge:
- Du rechnest zusätzlich anteilig (quotenbasiert) die Werte deiner Partnerunternehmen ein.
- Maßgeblich ist die Quote nach Kapital- oder Stimmrechtsanteil – der höhere Wert zählt.
- Zusätzlich können Werte von Unternehmen relevant werden, die mit deinem Partnerunternehmen verbunden sind (ebenfalls quotal über die Beteiligungsquote).
Merke: Partnerunternehmen des Partnerunternehmens (also „eine Ebene weiter") sind in bestimmten Konstellationen nicht zu berücksichtigen – die genaue Abgrenzung ist hier entscheidend.
3) Verbundene Unternehmen: beherrschender Einfluss (volle Zurechnung)
Verbundene Unternehmen sind Konstellationen mit Kontrolle/beherrschendem Einfluss, z. B.:
- Pflicht zur Konsolidierung (konsolidierter Abschluss)
- Mehrheit der Stimmrechte
- Recht, die Mehrheit von Leitungs-/Aufsichtsorganen zu bestellen/abzuberufen
- Beherrschender Einfluss durch Vertrag oder Satzung
- Alleinkontrolle über Stimmrechte durch Vereinbarung mit anderen Gesellschaftern
Wichtig: Verbund kann auch über natürliche Personen bzw. gemeinsam handelnde Gruppen natürlicher Personen entstehen, wenn mehrere Unternehmen (ganz oder teilweise) im gleichen oder benachbarten Markt tätig sind.
Folge:
- Bei verbundenen Unternehmen werden die Werte der verbundenen Unternehmen zu 100 % zugerechnet.
- Partnerunternehmen auf Ebene der verbundenen Unternehmen werden wiederum anteilig berücksichtigt.
Öffentliche Beteiligung: Wann verliere ich den KMU-Status?
Ein Unternehmen ist kein KMU, wenn 25 % oder mehr seines Kapitals oder seiner Stimmrechte direkt oder indirekt von öffentlichen Stellen kontrolliert werden (mit bestimmten, eng definierten Ausnahmen).
Welche Zahlen zählen – und aus welchem Jahr?
Die Schwellenwerte beziehen sich auf den Jahresabschluss des Wirtschaftsjahres, für das die Forschungszulage beantragt wird. Bei Gruppenstrukturen sind gegebenenfalls auch konsolidierte Abschlüsse relevant.
Wenn du die Forschungszulage beantragen möchtest, lohnt sich eine saubere Vorbereitung der Unterlagen (Struktur, Beteiligungen, Nachweise). Auf dieforschungszulage.de erhältst du dafür einen strukturierten Prozess und Unterstützung, die typischerweise Zeit spart und Fehler vermeidet.
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Offizielle Hilfen und Leitfäden (für die eigene Prüfung)
Für die Detailprüfung und Rechenlogik sind diese offiziellen Unterlagen besonders hilfreich:
- EU-Kommission: Benutzerleitfaden zur KMU-Definition (deutsch): https://op.europa.eu/de/publication-detail/-/publication/79c0ce87-f4dc-11e6-8a35-01aa75ed71a1/language-de
- KfW: Prüf- und Berechnungsschemata/Berechnungsbögen (KMU-Definition): https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/F%C3%B6rderprogramme-(Inlandsf%C3%B6rderung)/PDF-Dokumente/6000000196_M_F_KMU-Definition.pdf