Kann ich vergangene Innovationsprojekte noch öffentlich fördern lassen – oder ist es dafür zu spät?
TL;DR – Zusammenfassung
Der Prozess im Überblick
- 1Förderfähigkeit des Vorhabens nach den Kriterien der Forschungszulage
- 2Nachweise & Dokumentation, die auch rückwirkend belastbar sind
- 3Richtige Antragsschritte: erst die Bescheinigung, dann die steuerliche Geltendmachung
Ja – die Forschungszulage kann auch rückwirkend für bereits durchgeführte (und teils sogar abgeschlossene) Innovationsprojekte beantragt werden. Entscheidend sind Fristen, eine saubere Projektdokumentation und die richtige Einordnung nach dem Forschungszulagengesetz (FZulG).
Warum dieser Artikel wichtig ist
Viele Unternehmen investieren bereits seit Jahren in Innovation – oft ohne zu wissen, dass sie dafür nachträglich eine bundesweite Förderung erhalten können. Das ist besonders relevant, wenn Projekte intern bereits „abgehakt" sind, die Kosten aber real angefallen sind und sich heute die Frage stellt: Haben wir Geld liegen lassen?
Aus meiner Beratungspraxis (Erich Lehmann, dieforschungszulage.de) sehe ich regelmäßig: Gerade bei abgeschlossenen Projekten ist nicht „zu spät" das Problem – sondern zu spät erkannt. Wer rechtzeitig prüft, kann sich oft noch Förderung sichern.
Geht das rückwirkend überhaupt?
Ja. Nach dem System der Forschungszulage ist es grundsätzlich möglich, die Förderung auch für vergangene Kalenderjahre zu beantragen. In der Praxis wird häufig von einer Rückwirkung von bis zu vier Kalenderjahren gesprochen – vorausgesetzt, die formalen Anforderungen sind erfüllt und das Vorhaben ist förderfähig. Besonders gut prüfbar sind Fälle, in denen das Innovationsprojekt im letzten abgeschlossenen Kalenderjahr noch aktiv war. Wenn ein Projekt jedoch schon länger vollständig beendet ist, braucht es meist eine genauere Einzelfallprüfung (insbesondere zur Nachweisführung und Abgrenzung).
Wichtig: Es geht hier nicht um „irgendeine Projektförderung", sondern um die Forschungszulage als steuerliche Förderung für Innovationstätigkeiten – bundesweit, planbar und nicht von Budgets einzelner Förderprogramme abhängig.
Was du dafür verstehen musst (ohne Fachchinesisch)
Damit ein vergangenes Projekt förderfähig sein kann, brauchst du im Kern drei Dinge:
Förderfähigkeit des Vorhabens
Das Projekt muss nach den Kriterien der Forschungszulage förderfähig sein. Ich spreche bewusst von Innovation, nicht nur „F&E". Entscheidend sind typischerweise:
- Neuartigkeit (neue Erkenntnisse oder deutlicher Neuerungsgrad)
- Ungewissheit (technisches oder inhaltliches Risiko – es kann scheitern)
- Schöpferische Tätigkeit (keine reine Routine)
- Systematik (geplant, strukturiert, nachvollziehbar)
Mehr dazu findest du in unserem Guide zu den Voraussetzungen.
Nachweise & Dokumentation
Du brauchst Nachweise, die auch rückwirkend belastbar sind:
- Kosten (z. B. Lohnkosten, Materialkosten, Auftragsforschung)
- Zeiten (Arbeitsstunden der beteiligten Mitarbeitenden)
- Inhalte (Was wurde entwickelt? Welche Ziele wurden verfolgt?)
- Ziel (Was war das Innovationsziel?)
- Unsicherheiten (Welche technischen oder inhaltlichen Risiken gab es?)
- Iterationen (Wie wurde vorgegangen? Welche Schritte gab es?)
Je weiter zurück ein Projekt liegt, desto wichtiger wird eine saubere Dokumentation. Bei sehr alten Projekten kann es sein, dass bestimmte Nachweise nicht mehr vollständig verfügbar sind – das kann die Förderfähigkeit einschränken.
Richtige Antragsschritte
Der Prozess ist zweistufig:
- Bescheinigung bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ)
- Steuerliche Geltendmachung beim Finanzamt
Den Bescheinigungsprozess findest du über die offizielle Stelle: https://www.bescheinigung-forschungszulage.de/
Warum die Forschungszulage eine besonders gute Option ist
Aus meiner Sicht ist die Forschungszulage eine der attraktivsten Innovationsförderungen in Deutschland, weil sie:
- nicht rückzahlbar ist (im Gegensatz zu vielen Zuschüssen)
- für viele Unternehmen branchenübergreifend funktioniert
- sich auch für bereits gelaufene Projekte rückwirkend lohnen kann
- oft deutlich weniger „Wettbewerbsdruck" hat als klassische Zuschussprogramme (Rechtsanspruch bei erfüllten Voraussetzungen)
Meine Empfehlung (aus Erfahrung)
Wenn du vermutest, dass du in den letzten Jahren relevante Innovationsprojekte hattest: prüfe es jetzt. Rückwirkende Chancen sind real – aber sie hängen an Fristen und an der Frage, ob du dein Projekt heute noch sauber belegen kannst.
Ein strukturierter Kurzcheck deiner vergangenen Innovationsprojekte hilft dabei:
- Ziel: Was wolltest du erreichen?
- Neuheit/Unsicherheit: War das Projekt wirklich innovativ oder eher Routine?
- Iterationen: Wie bist du vorgegangen? Gab es Rückschläge oder Anpassungen?
- Kosten/Zeiten: Welche Aufwendungen sind angefallen? Lassen sich diese noch nachweisen?
Wenn du Unterstützung brauchst, starte über dieforschungszulage.de mit einem Erstgespräch.