Berechne deine Forschungszulage

Die Höhe der Forschungszulage wird auf Basis der förderfähigen Aufwendungen ermittelt. Im Folgenden erfährst du, welche Kosten berücksichtigt werden und wie die Berechnung konkret erfolgt (Stand: März 2024, siehe auch Update März 2024).

Fördersatz ab 2024:
Beispiele:···
JahrPersonal (T€)FuE %Auftrag (T€)Förderfähige KostenFörderung
202145.000
Personal: € 45.000
Auftrag: € 0
11.250
202296.000
Personal: € 90.000
Auftrag: € 6.000
24.000
2023182.000
Personal: € 170.000
Auftrag: € 12.000
45.500
2024
Jan–Mär: 60%
Apr–Dez: 70%
260.250
Personal: € 240.000
Auftrag: € 20.250
84.581
Jan–Mär: € 16.266 (25%)
Apr–Dez: € 68.316 (35%)
2025328.000
Personal: € 300.000
Auftrag: € 28.000
114.800
2026385.000
Personal: € 350.000
Auftrag: € 35.000
134.750
Summe1.296.250414.881

Erwartete Förderung

Bei Bewilligung des Antrags können Sie mit folgender Erstattung rechnen:

414.881
Basierend auf 1.296.250 € förderfähigen FuE-Kosten
  • Alle Eingaben erfolgen in Tausend Euro.
  • Förderfähige Auftragsforschung: 60% bis März 2024, danach 70%.
  • Fördersätze: 2021–2023 einheitlich 25%.
  • 2024: Jan–Mär 25%, danach 35% für KMU.
  • 2025–2026: 35% für KMU auf die förderfähigen Kosten.
  • Obergrenzen:
    • Bis 27. März 2024: 4 Mio € förderfähige Kosten, 1 Mio € Förderung.
    • Ab 28. März 2024 (KMU): 10 Mio € förderfähige Kosten, 3,5 Mio € Förderung.
    • Ab 28. März 2024 (Großunternehmen): 10 Mio € förderfähige Kosten, 2,5 Mio € Förderung.
    • Kosten aus 2020 können seit Ende 2024 nicht mehr berücksichtigt werden.

Fördersätze und Obergrenzen

ZeitraumUnternehmensgrößeFördersatzMax. BemessungsgrundlageMax. Förderung
Bis 27. März 2024Alle Unternehmen25%4 Mio €1 Mio €
Ab 28. März 2024KMU35%10 Mio €3,5 Mio €
Ab 28. März 2024Großunternehmen25%10 Mio €2,5 Mio €

Förderfähige Aufwendungen

1. Lohnkosten eigener Arbeitnehmer

Berücksichtigt werden Lohnkosten für Arbeitnehmer, die in förderfähigen FuE-Projekten tätig sind:

  • Bruttolohn oder -gehalt (inkl. Sachbezüge)
  • Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung
  • Arbeitszeitanteil: Nur der Zeitanteil, der auf förderfähige FuE-Tätigkeiten entfällt

Förderfähige Lohnkosten = (Bruttolohn + AG-Anteile zur SV) × FuE-Arbeitszeitanteil in %

2. Eigenleistungen von Einzelunternehmern und Mitunternehmern

  • Einzelunternehmer/Mitunternehmer: 70 Euro pro nachgewiesener Arbeitsstunde (max. 40 Stunden/Woche)

3. Auftragsforschung

Bei Auftragsforschung sind 70% der Aufwendungen für in Auftrag gegebene FuE-Tätigkeiten förderfähig:

  • Der Auftragnehmer muss seinen Sitz in der EU/EWR haben
  • Der Auftraggeber muss das Ergebnis der FuE-Tätigkeit nutzen können
  • Auf diese 70% wird dann der jeweilige Fördersatz (25% oder 35%) angewendet.

4. Sachinvestitionen (Abschreibungen)

  • Abschreibungen auf neue, abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens
  • Voraussetzung: Anschaffung/Herstellung nach dem 27. März 2024 und ausschließliche Nutzung im FuE-Projekt während der gesamten Abschreibungsdauer.
  • Fördersatz (25% oder 35%) wird auf die Abschreibungsbeträge angewendet.

Berechnungsbeispiele

Beispiel 1: KMU mit F&E-Team

Ein KMU beschäftigt ein F&E-Team mit Personalkosten von 500.000 € pro Jahr, wovon 80% der Zeit für förderfähige F&E-Tätigkeiten aufgewendet werden. Ab April 2024 ergibt sich eine höhere Förderung durch den erhöhten Satz von 35%.

Beispiel 2: Auftragsforschung bei einem Großunternehmen

Ein Großunternehmen vergibt Auftragsforschung im Wert von 100.000 €. Da 70% der Aufwendungen förderfähig sind und der Fördersatz 25% beträgt, entspricht die förderfähige Bemessungsgrundlage effektiv 70.000 €.

Kumulation mit anderen Förderungen