Berechne deine Forschungszulage
Die Höhe der Forschungszulage wird auf Basis der förderfähigen Aufwendungen ermittelt. Im Folgenden erfährst du, welche Kosten berücksichtigt werden und wie die Berechnung konkret erfolgt (Stand: März 2024, siehe auch Update März 2024).
Gib die Personalkosten und Auftragsforschung je Jahr in Tausend Euro an. Der Rechner berechnet automatisch die förderfähigen FuE-Kosten sowie die mögliche Erstattung – inklusive der Übergangsregel für 2024 und der erhöhten Fördersätze für KMU.
| Jahr | Personal (T€) | FuE % | Auftrag (T€) | Förderfähige Kosten | Förderung |
|---|---|---|---|---|---|
| 2021 | € 45.000 Personal: € 45.000 Auftrag: € 0 | € 11.250 | |||
| 2022 | € 96.000 Personal: € 90.000 Auftrag: € 6.000 | € 24.000 | |||
| 2023 | € 182.000 Personal: € 170.000 Auftrag: € 12.000 | € 45.500 | |||
| 2024 | Jan–Mär: 60% Apr–Dez: 70% | € 260.250 Personal: € 240.000 Auftrag: € 20.250 | € 84.581 Jan–Mär: € 16.266 (25%) Apr–Dez: € 68.316 (35%) | ||
| 2025 | € 328.000 Personal: € 300.000 Auftrag: € 28.000 | € 114.800 | |||
| 2026 | € 385.000 Personal: € 350.000 Auftrag: € 35.000 | € 134.750 | |||
| Summe | € 1.296.250 | € 414.881 | |||
Erwartete Förderung
Bei Bewilligung des Antrags können Sie mit folgender Erstattung rechnen:
- Alle Eingaben erfolgen in Tausend Euro.
- Förderfähige Auftragsforschung: 60% bis März 2024, danach 70%.
- Fördersätze: 2021–2023 einheitlich 25%.
- 2024: Jan–Mär 25%, danach 35% für KMU.
- 2025–2026: 35% für KMU auf die förderfähigen Kosten.
- Obergrenzen:
- Bis 27. März 2024: 4 Mio € förderfähige Kosten, 1 Mio € Förderung.
- Ab 28. März 2024 (KMU): 10 Mio € förderfähige Kosten, 3,5 Mio € Förderung.
- Ab 28. März 2024 (Großunternehmen): 10 Mio € förderfähige Kosten, 2,5 Mio € Förderung.
- Kosten aus 2020 können seit Ende 2024 nicht mehr berücksichtigt werden.
Fördersätze und Obergrenzen
| Zeitraum | Unternehmensgröße | Fördersatz | Max. Bemessungsgrundlage | Max. Förderung |
|---|---|---|---|---|
| Bis 27. März 2024 | Alle Unternehmen | 25% | 4 Mio € | 1 Mio € |
| Ab 28. März 2024 | KMU | 35% | 10 Mio € | 3,5 Mio € |
| Ab 28. März 2024 | Großunternehmen | 25% | 10 Mio € | 2,5 Mio € |
Wichtiger Hinweis zum Zeitpunkt der Kosten
Die erhöhten Fördersätze und Bemessungsgrundlagen gelten nur für Kosten, die
nach dem 27. März 2024 angefallen sind. Für alle Kosten, die bis einschließlich
27. März 2024 entstanden sind, gilt weiterhin der bisherige einheitliche Satz
von 25% bei einer maximalen Bemessungsgrundlage von 4 Millionen Euro.
Verbundene Unternehmen
Bei verbundenen Unternehmen gilt die maximale Bemessungsgrundlage für die
gesamte Unternehmensgruppe.
Förderfähige Aufwendungen
1. Lohnkosten eigener Arbeitnehmer
Berücksichtigt werden Lohnkosten für Arbeitnehmer, die in förderfähigen FuE-Projekten tätig sind:
- Bruttolohn oder -gehalt (inkl. Sachbezüge)
- Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung
- Arbeitszeitanteil: Nur der Zeitanteil, der auf förderfähige FuE-Tätigkeiten entfällt
Förderfähige Lohnkosten = (Bruttolohn + AG-Anteile zur SV) × FuE-Arbeitszeitanteil in %
2. Eigenleistungen von Einzelunternehmern und Mitunternehmern
- Einzelunternehmer/Mitunternehmer: 70 Euro pro nachgewiesener Arbeitsstunde (max. 40 Stunden/Woche)
3. Auftragsforschung
Bei Auftragsforschung sind 70% der Aufwendungen für in Auftrag gegebene FuE-Tätigkeiten förderfähig:
- Der Auftragnehmer muss seinen Sitz in der EU/EWR haben
- Der Auftraggeber muss das Ergebnis der FuE-Tätigkeit nutzen können
- Auf diese 70% wird dann der jeweilige Fördersatz (25% oder 35%) angewendet.
4. Sachinvestitionen (Abschreibungen)
- Abschreibungen auf neue, abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens
- Voraussetzung: Anschaffung/Herstellung nach dem 27. März 2024 und ausschließliche Nutzung im FuE-Projekt während der gesamten Abschreibungsdauer.
- Fördersatz (25% oder 35%) wird auf die Abschreibungsbeträge angewendet.
Berechnungsbeispiele
Beispiel 1: KMU mit F&E-Team
Ein KMU beschäftigt ein F&E-Team mit Personalkosten von 500.000 € pro Jahr, wovon 80% der Zeit für förderfähige F&E-Tätigkeiten aufgewendet werden. Ab April 2024 ergibt sich eine höhere Förderung durch den erhöhten Satz von 35%.
Beispiel 2: Auftragsforschung bei einem Großunternehmen
Ein Großunternehmen vergibt Auftragsforschung im Wert von 100.000 €. Da 70% der Aufwendungen förderfähig sind und der Fördersatz 25% beträgt, entspricht die förderfähige Bemessungsgrundlage effektiv 70.000 €.
Tipp zur Berechnung
Spiele verschiedene Szenarien durch (KMU vs. Großunternehmen, vor vs. nach
März 2024, Eigen-/Auftragsforschung) und dokumentiere die Annahmen zu
Arbeitszeitanteilen.
Kumulation mit anderen Förderungen
Beihilferecht beachten!
Die Forschungszulage kann mit anderen Förderungen kombiniert werden, solange
die Gesamtförderung die beihilferechtlich zulässigen Förderquoten (AGVO) nicht
übersteigt. Die genauen Kumulierungsregeln hängen von der Art der anderen
Förderung ab und müssen im Einzelfall geprüft werden.