Forschungszulage Voraussetzungen: Wer wird gefördert?

Zusammenfassung

Der Prozess im Überblick

  • 1Unternehmen: Steuerpflichtig in DE & kein UiS
  • 2Projekt: FuE-Kriterien erfüllt (Neuartig, Risikoreich, Planmäßig)
  • 3Zeitraum: Kosten bis zu 4 Jahre rückwirkend geltend machen

Die Forschungszulage steht grundsätzlich allen steuerpflichtigen Unternehmen offen – unabhängig von Größe und Branche.

Viele Unternehmen unterschätzen dabei ihr Förderpotenzial: Was intern oft als „Produktentwicklung“, „Prozessoptimierung“ oder „Digitalisierung“ bezeichnet wird, erfüllt häufig die Kriterien für Forschung und Entwicklung (FuE). Die meisten Start-ups und KMU betreiben diese Art der Entwicklung tagtäglich – oft ohne zu wissen, dass sie dafür gefördert werden können. Auf dieser Seite findest Du alle Forschungszulage Voraussetzungen im Überblick.

Erfüllt mein Unternehmen die Voraussetzungen für die Forschungszulage?

Wenn Dein Unternehmen diese Grundvoraussetzungen erfüllt, steht einer Förderung prinzipiell nichts im Weg.

VoraussetzungDetails
Steuerpflicht in DeutschlandUnbeschränkt oder beschränkt steuerpflichtig
Kein Unternehmen in SchwierigkeitenInkl. Insolvenz – mehr erfahren
Kein RückforderungsverbotKeine offene Rückforderung von EU-Beihilfen
Rechtsform
  • Unternehmen jeder Rechtsform (GmbH, AG, KG, OHG, etc.)
  • Einzelunternehmer
  • Freiberufler
  • Land- und Forstwirte
  • Nicht gewinnorientierte Einrichtungen (z.B. Vereine, Stiftungen), sofern wirtschaftlich tätig
EWR bei AuftragsforschungAuftragnehmer muss im EWR sitzen

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Erfüllt mein Projekt die FuE-Kriterien für die Forschungszulage?

Hier wird es spannender – und hier scheitern die meisten Anträge. Was wird gefördert? Nicht nur Grundlagenforschung – die überwältigende Mehrheit der geförderten Projekte fällt in die Kategorie experimentelle Entwicklung: Es gibt ein ungelöstes technisches Problem und Du testest systematisch einen Lösungsansatz.

Forschung hat 3 Kategorien – und die meiste Entwicklung in Unternehmen fällt unter eine davon § 2 FZulG

  1. GrundlagenforschungNeue wissenschaftliche Erkenntnisse ohne direkte Anwendung
  2. Industrielle ForschungPlanmäßiges Forschen mit konkretem Anwendungsziel
  3. Experimentelle EntwicklungNutzung vorhandener Erkenntnisse zur Entwicklung neuer/verbesserter Produkte, Verfahren oder Softwarehier landen die meisten Anträge

Die drei entscheidenden Kriterien

Dein Projekt muss diese drei Fragen mit Ja beantworten können:

  • Neuartigkeit: Zielt Dein Vorhaben auf neues Wissen oder wesentlich verbesserte Produkte/Verfahren ab – gemessen am aktuellen Stand der Technik?Prüfleitfaden BSFZ, Kap. 1.1.1: „Die Neuartigkeit ist sowohl mit Blick auf das Unternehmen als auch hinsichtlich des Wirtschaftszweigs zu beurteilen. Bei der Entwicklung neuer oder verbesserter Produkte, Verfahren, Dienstleistungen oder Geschäftsmodelle kommt es demnach zum einen darauf an, dass diese für das Unternehmen selbst neu sind. Zum anderen dürfen diese im entsprechenden Wirtschaftszweig noch nicht dem Stand der Technik entsprechen, da ansonsten für das Unternehmen kein erkennbares Umsetzungsrisiko besteht.
  • Unwägbarkeit (Risiko): Gibt es technische Risiken oder Ungewissheiten? Kann Dein Lösungsansatz scheitern? Rein wirtschaftliche Risiken zählen nicht.Prüfleitfaden BSFZ, Kap. 1.1.2: „Die BSFZ bezieht sich bei der Bewertung des Kriteriums Unwägbarkeit / Risiko ausschließlich auf wissenschaftliche und technische Aspekte. Wirtschaftliche Risiken und Unwägbarkeiten werden zur Beurteilung, ob ein FuE-Vorhaben im Sinne des FZulG vorliegt, nicht herangezogen.
  • Planmäßigkeit: Wird das Projekt systematisch und dokumentiert durchgeführt?Prüfleitfaden BSFZ, Kap. 1.1.3: „Ein begünstigtes FuE-Projekt zielt darauf ab, eine genau definierte unteilbare Aufgabe ökonomischer, wissenschaftlicher oder technischer Art mit klar festgelegten Zielen durchzuführen. Es umfasst die Tätigkeiten, die zur Erreichung der Ziele durchzuführen sind sowie konkrete Vorgaben, anhand derer die Ergebnisse dieser Tätigkeiten festgestellt und mit den Zielen verglichen werden können.

Der rote Faden: So argumentierst Du FuE

Technische Benchmarks statt wirtschaftliche Ziele – das überzeugt die Prüfenden.

Beispielhafte Darstellung
STAND DER TECHNIK
81% Genauigkeit
Aktueller messbarer technischer Benchmark
AP 1 · Methode
Neue Methode / Algorithmus
AP 2 · Prototyp
Prototyp & Validierung
AP 3 · Integration
Integration & Testing
TECHNISCHER ZIELWERT
92% Genauigkeit
Technischer Zielwert – nicht wirtschaftlich!

Häufiger Fehler: Markt- statt Technik-Ziele (z. B. „50 % mehr Umsatz")

Die Prüfer bei der BSFZ denken in genau diesem Schema: Wo stehst Du heute? → Was tust Du? → Wo willst Du hin?Prüfleitfaden BSFZ, Kap. 1.1.1: „Jeder Forschungs- und Entwicklungsprozess besteht aus drei wesentlichen Teilen: Start/Ausgangslage, Weg zur Umsetzung, Ziel: Produkt, Verfahren oder Dienstleistung.

Jeder dieser drei Punkte muss technisch und konkret beschrieben sein. Wirtschaftliche Zielwerte wie „50% mehr Umsatz" oder „bessere User Experience" überzeugen die Bescheinigungsstelle nicht.

Der häufigste Fehler in Anträgen: Der Stand der Technik wird vage oder marktorientiert beschrieben

Die BSFZ will konkrete, technische Benchmarks – und die Prüfer erkennen sofort, ob jemand sein Fach versteht.Prüfleitfaden BSFZ, Kap. 1.1.1: „Die Neuartigkeit ist sowohl mit Blick auf das Unternehmen als auch hinsichtlich des Wirtschaftszweigs zu beurteilen. Bei der Entwicklung neuer oder verbesserter Produkte, Verfahren, Dienstleistungen oder Geschäftsmodelle kommt es demnach zum einen darauf an, dass diese für das Unternehmen selbst neu sind. Zum anderen dürfen diese im entsprechenden Wirtschaftszweig noch nicht dem Stand der Technik entsprechen, da ansonsten für das Unternehmen kein erkennbares Umsetzungsrisiko besteht.

Manchmal braucht es ein geschultes Auge, um die technischen Eigenheiten eines Projekts zu erkennen und richtig herauszuarbeiten. Viele Unternehmen betreiben echte experimentelle Entwicklung, ohne es so zu formulieren – und lassen damit hunderttausende oder sogar Millionen Euro an Förderung liegen.

Gute technische Abgrenzung
  • KI / Machine Learning: „Bestehende Modelle erreichen eine Klassifikationsgenauigkeit von 82% auf Datensatz X. Unser Ansatz kombiniert Methode A mit B, um über 93% zu erreichen – bei halbierter Inferenzzeit."
  • Software: „Bestehende Systeme verarbeiten 10 Anfragen/Sekunde. Unser Ziel sind 50/Sekunde durch einen neuen Caching-Ansatz auf Basis von X."
  • Maschinenbau: „Aktuelle Fertigungstoleranzen liegen bei ±0,1mm. Unser Verfahren soll ±0,02mm erreichen durch Methode Y."
  • Medizintechnik: „Gängige Sensoren messen mit einer Auflösung von Z. Wir entwickeln einen neuen Sensoransatz, der Auflösung W erreichen soll."
Häufige Fehler
  • „Wir wollen die User Experience verbessern" kein technischer Benchmark
  • „Unser Ziel ist 30% mehr Umsatz" wirtschaftlich, nicht technisch
  • „Wir bauen die beste Lösung am Markt" Marktpositionierung, keine Technik

Checkliste: FuE oder nicht FuE?

Forschung und Entwicklung
  • Neuentwicklungen oder wesentliche Verbesserungen von Produkten/Verfahren
  • Neue Dienstleistungen durch Digitalisierung
  • Entwicklung oder wesentliche Verbesserung von Software-Komponenten
  • Intelligente und selbstlernende Gestaltung von Industrie- und Fertigungsprozessen
  • Neue effizientere Algorithmen auf Basis neuer Technologien
Nicht Forschung und Entwicklung
  • Verwendung bereits bekannter Produkte/Verfahren
  • Wiederkehrende und routinemäßige ÄnderungenPrüfleitfaden BSFZ, Kap. 1.1.1: „Die experimentelle Entwicklung umfasst keine routinemäßigen oder regelmäßigen Änderungen an bestehenden Produkten, Produktionslinien, Produktionsverfahren, Dienstleistungen oder anderen laufenden betrieblichen Prozessen, selbst wenn diese Änderungen Verbesserungen darstellen sollten. (Art. 2 Nr. 86 UAbs. 3 AGVO)
  • Konfiguration bestehender Software/HardwarePrüfleitfaden BSFZ, Kap. 2.4.1 IKT: „Vorhaben, die ausschließlich folgende Tätigkeiten aufweisen, sind nicht bescheinigungsfähig: Einführung und Konfiguration von etablierter Software oder Hardware; Portierung von Software (z.B. Standalone-Software zu Cloud-Lösung); Baukastenbasierte Zusammensetzung oder Anwendung (automatisierter) Software-Lösungen ohne wissenschaftliche oder technische Risiken; Routinemäßige Entwicklungstätigkeiten der Software-/Hardware-Entwicklung.
  • Portierung von Software (z.B. Standalone zu Cloud)Prüfleitfaden BSFZ, Kap. 2.4.1 IKT: „Vorhaben, die ausschließlich folgende Tätigkeiten aufweisen, sind nicht bescheinigungsfähig: Einführung und Konfiguration von etablierter Software oder Hardware; Portierung von Software (z.B. Standalone-Software zu Cloud-Lösung); Baukastenbasierte Zusammensetzung oder Anwendung (automatisierter) Software-Lösungen ohne wissenschaftliche oder technische Risiken; Routinemäßige Entwicklungstätigkeiten der Software-/Hardware-Entwicklung.
  • Baukastenbasierte Software-Lösungen ohne technische RisikenPrüfleitfaden BSFZ, Kap. 2.4.1 IKT: „Vorhaben, die ausschließlich folgende Tätigkeiten aufweisen, sind nicht bescheinigungsfähig: Einführung und Konfiguration von etablierter Software oder Hardware; Portierung von Software (z.B. Standalone-Software zu Cloud-Lösung); Baukastenbasierte Zusammensetzung oder Anwendung (automatisierter) Software-Lösungen ohne wissenschaftliche oder technische Risiken; Routinemäßige Entwicklungstätigkeiten der Software-/Hardware-Entwicklung.
  • Routinemäßige Software-Entwicklung (Anforderungsanalyse, Testing, Debugging)Prüfleitfaden BSFZ, Kap. 2.4.1 IKT: „Vorhaben, die ausschließlich folgende Tätigkeiten aufweisen, sind nicht bescheinigungsfähig: Einführung und Konfiguration von etablierter Software oder Hardware; Portierung von Software (z.B. Standalone-Software zu Cloud-Lösung); Baukastenbasierte Zusammensetzung oder Anwendung (automatisierter) Software-Lösungen ohne wissenschaftliche oder technische Risiken; Routinemäßige Entwicklungstätigkeiten der Software-/Hardware-Entwicklung.
  • Reine Admin-, Zertifizierungs- oder Zulassungstätigkeiten
  • DurchführbarkeitsstudienPrüfleitfaden BSFZ, Kap. 2.3.9: „Durchführbarkeitsstudien sind nicht den Kategorien Grundlagenforschung, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung zuzuordnen und fallen entsprechend nicht unter den FuE-Begriff des FZulG.
  • Arbeiten zum Erreichen der Marktreife

Was wird bei der Forschungszulage gefördert?

  • Lohnkosten für Arbeitnehmer in FuE-Projekten
  • Eigenleistungen von Einzelunternehmern / Mitunternehmern
  • Auftragsforschung (70% der Aufwendungen)
  • Abschreibungen auf bewegliche Wirtschaftsgüter mit Projektbezug

Die genaue Berechnung und Förderhöhe findest Du unter Berechnung.

Antragsfrist

Kosten für FuE-Tätigkeiten können innerhalb einer 4-Jahresfrist geltend gemacht werden. Entscheidend ist das Eingangsdatum des Antrags bei der BSFZ.

Die Forschungszulage ist besonders attraktiv, weil Du rückwirkend beantragen kannst. Im Vergleich zu europäischen Förderprogrammen, bei denen Du zukünftige Projekte planst und aufwendig reporten musst, beantragst Du hier Kosten, die bereits entstanden sind. Kein Planungsstress, kein Reporting-Problem.

Mehr zur Antragstellung →

Nachweis der Voraussetzungen

Die Forschungszulage wird in einem zweistufigen Verfahren bewilligt:

1. Inhaltliche Prüfung (BSFZ)

Prüft, ob Dein Projekt die FuE-Kriterien erfüllt.Prüfleitfaden BSFZ, Kap. 1.2: „Bezogen auf die Angaben zum finanziellen und personellen Rahmen wird durch die BSFZ eine Plausibilitätsprüfung „dem Grunde nach" durchgeführt. Mangelnde Plausibilität liegt vor, wenn die Angaben des antragstellenden Unternehmens zum personellen Aufwand und/oder zu den Auftragskosten grob unschlüssig, widersprüchlich oder fehlerhaft sind.

Mehr zur Antragstellung →

2. Rechnerische Prüfung (Finanzamt)

Prüft die tatsächlichen Aufwendungen (Lohnkosten, Stundenzettel, Arbeitsverträge).

Mehr zur Berechnung →


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Warum Beratung mit technischem Verständnis hier den Unterschied macht

Die Prüfer bei der BSFZ sind keine Finanzbeamten – es sind Ingenieure, Informatiker und ehemalige Forschungsleiter von Instituten wie DLR, VDI und AiF. Sie erkennen sofort, ob ein Antrag technisch fundiert ist oder nur mit Buzzwords arbeitet. (Mehr zum Antragsprozess und den Prüfern.)

Typischer Berater

  • Finance- oder Fördermittel-Background
  • Dein CTO schreibt den technischen Teil
  • Stundenlang erklären & Rückfragen
  • Generischer Antrag mit Buzzwords

Unser Ansatz

  • Entwickler mit eigener Software-Pipeline
  • Versteht Deine Technik ohne Übersetzung
  • Ein kurzes Gespräch mit Deinem CTO
  • Antrag auf Fachebene formuliert

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