Voraussetzungen für die Forschungszulage
TL;DR – Zusammenfassung
Der Prozess im Überblick
- 1Unternehmen: Steuerpflichtig in DE & kein UiS
- 2Projekt: FuE-Kriterien erfüllt (Neuartig, Ungewiss)
- 3Zeitraum: Projektstart nach dem 01.01.2020
Die Forschungszulage steht grundsätzlich allen steuerpflichtigen Unternehmen offen – unabhängig von Größe und Branche.
Viele Unternehmen unterschätzen dabei ihr Förderpotenzial: Was intern oft als „Produktentwicklung“, „Prozessoptimierung“ oder „Digitalisierung“ bezeichnet wird, erfüllt häufig die Kriterien für Forschung und Entwicklung (FuE). Es lohnt sich also, genau hinzuschauen – auch wenn Du Dich nicht als klassisches Forschungsunternehmen siehst. Die meisten Start-ups und KMU betreiben diese Art der Entwicklung sowieso tagtäglich – oft ohne zu wissen, dass sie dafür gefördert werden können.
Du findest hier einen kurzen Fragebogen, mit dem Du schnell prüfen kannst, ob Du für die Forschungszulage infrage kommst. Darunter gibt es viele hilfreiche detailierte Informationen zu den Voraussetzungen, dem Antragsverfahren und allem, was Du sonst noch wissen solltest.
1. Unternehmen & Status
Um die Forschungszulage zu erhalten, müssen formale Voraussetzungen bezüglich des Unternehmens erfüllt sein.
Ist mein Unternehmen förderfähig?
Hier erhältst Du einen kompakten Überblick zu den Voraussetzungen für die Forschungszulage. Die Forschungszulage ist ein zentrales Förderinstrument der staatlichen Forschungsförderung in Deutschland und bietet vielfältige Fördermöglichkeiten. Sie richtet sich an alle steuerpflichtigen Unternehmen, unabhängig von Größe, Rechtsform oder Branche – das gilt für große Unternehmen, Mittelständler, Start-ups (auch in Verlustphasen) und Unternehmen, die unter die KMU-Definition fallen.
Anspruch auf die Forschungszulage haben alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen, sofern sie nicht von der Besteuerung befreit sind. Hochschulen, Universitäten und andere Forschungseinrichtungen sind laut Forschungszulagengesetz nicht anspruchsberechtigt.
Rechtsform
Die Forschungszulage kann von folgenden Steuerpflichtigen beantragt werden:
- Unternehmen jeder Rechtsform (GmbH, AG, KG, OHG, etc.)
- Einzelunternehmer
- Freiberufler
- Land- und Forstwirte
- Einrichtungen, die nicht gewinnorientiert sind (z.B. Vereine, Stiftungen), sofern sie wirtschaftlich tätig sind.
Wichtige Grundvoraussetzungen
Damit ein Anspruch besteht, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
- Steuerpflicht: Das Unternehmen muss in Deutschland unbeschränkt oder beschränkt steuerpflichtig sein.
- Kein Unternehmen in Schwierigkeiten: Der Antragsteller darf zum Zeitpunkt der Antragstellung kein „Unternehmen in Schwierigkeiten“ gemäß EU-Beihilferecht sein.
- Keine reine Beratungsleistung: Das geförderte Projekt muss eigene FuE-Tätigkeiten beinhalten.
- Keine Insolvenz: Das Unternehmen darf sich nicht im Insolvenzverfahren befinden.
- Rückforderungsverbot: Es darf keine offene Rückforderung von EU-Beihilfen bestehen.
Unternehmen in Schwierigkeiten
Eine wichtige negative Voraussetzung ist, dass der Antragsteller kein „Unternehmen in Schwierigkeiten“ (UiS) sein darf. Dies ist eine beihilferechtliche Definition der EU. Unternehmen, die diese Kriterien erfüllen, sind grundsätzlich von der Förderung ausgeschlossen.
Ausnahmen: Es gibt bestimmte Ausnahmen, insbesondere für junge KMU (weniger als 5 Jahre alt), die trotz Verlusten oft nicht als UiS gelten.
Finde heraus, ob Dein Unternehmen als Unternehmen in Schwierigkeiten gilt.
Förderfähige FuE-Tätigkeiten
Nicht jedes Projekt ist förderfähig. Das Vorhaben muss einer der drei Kategorien der OECD (Frascati-Handbuch) zugeordnet werden können.
- Grundlagenforschung: Arbeiten zur Gewinnung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse ohne erkennbare direkte praktische Anwendungsmöglichkeiten.
- Industrielle Forschung (angewandte Forschung): Planmäßiges Forschen zur Gewinnung neuer Erkenntnisse mit dem Ziel, konkrete Anwendungen oder Lösungen zu entwickeln.
- Experimentelle Entwicklung: Nutzung vorhandener wissenschaftlicher Erkenntnisse zur Entwicklung neuer oder wesentlich verbesserter Materialien, Vorrichtungen, Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen.
Die Tätigkeiten müssen die Kriterien der Neuartigkeit, schöpferischen Tätigkeit, Ungewissheit, Systematik und Übertragbarkeit/Reproduzierbarkeit erfüllen. Hierbei stehen folgende Kernfragen im Fokus:
- Neuartigkeit: Ist das Ziel die Gewinnung neuer Erkenntnisse oder die Entwicklung neuer/verbesserter Produkte/Verfahren?
- Ungewissheit: Bestehen technische Risiken oder Ungewissheiten bei der Umsetzung?
- Systematik: Wird das Projekt planmäßig und dokumentiert durchgeführt?
Der Forschung und Entwicklung (FuE) zuzuordnen sind Vorhaben, die auf Neuentwicklungen oder wesentliche Verbesserungen von Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen abzielen, die mit ihren Funktionalitäten, Parametern oder Merkmalen die bisherigen Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen deutlich übertreffen.
Die Tätigkeit kann als FuE angesehen werden, wenn mit Abschluss des Vorhabens ein wissenschaftlicher bzw. technischer Fortschritt verbunden ist oder eine wissenschaftliche Unsicherheit beseitigt wird.
Beispiele für förderfähige Tätigkeiten:
- Neue Dienstleistungen durch Digitalisierung
- Neuentwicklungen im Bereich finanz- oder versicherungsmathematischer Methoden
- Entwicklung oder wesentliche Verbesserung von Software-Komponenten
- Intelligente und selbstlernende Gestaltung von Industrie- und Fertigungsprozessen
- Neue effizientere Algorithmen auf Basis neuer Technologien und wissenschaftlicher Erkenntnisse
- Verwendung bereits bekannter Produkte, Verfahren oder Vorgehensweisen
- Wiederkehrende und routinemäßige Änderungen an bestehenden Produkten
- Entwicklung von Management Systemen auf Basis betriebswirtschaftlicher Konzepte
- Verwaltungstechnische und rechtliche Tätigkeiten für Schutzrechte
- Reine Admin-Tätigkeiten
- Durchführbarkeitsstudien
- Optimierung in der Produktion (nach Prototypenphase)
- Zertifizierungs- und Zulassungstätigkeiten
- Arbeiten zum Erreichen der Marktreife
- Tätigkeiten zur Markteinführung
- Unterstützende Tätigkeiten wie Transport, Lagerhaltung, Wartung, etc.
Förderfähige Aufwendungen
Folgende Aufwendungen können bei der Berechnung der Forschungszulage berücksichtigt werden (Stand März 2024, Details siehe Update März 2024):
- Lohnkosten für Arbeitnehmer, die in förderfähigen FuE-Projekten tätig sind
- Eigenleistungen von Einzelunternehmern (70 Euro pro Arbeitsstunde, maximal 40 Stunden pro Woche)
- Eigenleistungen von Mitunternehmern (70 Euro pro Arbeitsstunde, maximal 40 Stunden pro Woche)
- Auftragsforschung (Förderung von 70% der Aufwendungen für in Auftrag gegebene FuE-Tätigkeiten, Fördersatz 25%/35% darauf angewendet)
- Abschreibungen auf abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit direktem Projektbezug
Die genaue Berechnung der förderfähigen Aufwendungen wird im Abschnitt Berechnung näher erläutert.
Europäischer Wirtschaftsraum
Bei Forschung muss der Mitarbeiter oder Auftragnehmer seinen Sitz in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Staat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) haben. Zusätzlich muss der Staat aufgrund vertraglicher Verpflichtung Amtshilfe entsprechend dem EU-Amtshilfegesetz in einem Umfang leisten, der für die Überprüfung der Anspruchsvoraussetzungen erforderlich ist.
Der Europäische Wirtschaftsraum (EWR) umfasst folgende 30 Länder:
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Slowakei, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern
Dabei sind Island, Liechtenstein und Norwegen die einzigen Länder, die zwar Mitglied des EWR sind, nicht aber der EU.
Antragsfrist
Kosten für Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten können innerhalb einer 4-Jahresfrist geltend gemacht werden. Entscheidend ist hierbei die Antragstellung bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ).
Deadline
Um Kosten aus dem Jahr 2022 noch geltend zu machen, muss der Antrag bis Ende
2026 bei der BSFZ eingereicht sein. Die Kosten von 2021 sind schon verfallen.
Wenn der Antrag im BSFZ Portal rechtzeitig gestellt wurde gilt die Frist als
eingehalten.
Viele Unternehmen sind bezüglich der genauen Deadlines verunsichert. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist das Eingangsdatum des Antrags bei der BSFZ.
Nachweis der Voraussetzungen
Um die Forschungszulage zu erhalten, müssen die Voraussetzungen in einem zweistufigen Verfahren nachgewiesen werden.
1. Inhaltliche Prüfung (Bescheinigung)
Ob Dein Projekt die inhaltlichen Voraussetzungen (FuE-Kriterien) erfüllt, prüft die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ). Sie stellt bei positivem Bescheid eine Bescheinigung aus, die für das Finanzamt bindend ist.
Wie der Prozess genau abläuft, erfährst Du unter Antragstellung.
2. Rechnerische Prüfung (Finanzamt)
Ob die Kosten förderfähig sind und die steuerlichen Voraussetzungen erfüllt sind, prüft das Finanzamt. Hier werden die tatsächlichen Aufwendungen (Lohnkosten, Auftragsforschung) geltend gemacht.
Welche Kosten genau förderfähig sind, erfährst Du unter Berechnung.