Forschungszulage Personalkosten: Wie kann ich Personalkosten für Innovationsprojekte fördern lassen?
TL;DR – Zusammenfassung
TL;DR: Mit der Forschungszulage können Unternehmen in Deutschland Personalkosten für Innovationsprojekte steuerlich fördern lassen: in der Regel 25 %, für KMU 35 %. Seit 01.01.2026 liegt die maximale Bemessungsgrundlage bei 12 Mio. € pro Jah4. Personalkosten sind meist der größte Hebel – wenn sie korrekt abgegrenzt, dokumentiert und prüfbar berechnet werden.
Warum dieser Artikel wichtig ist (und was viele unterschätzen)
In der Praxis scheitert die Förderung selten an der Idee – sondern daran, dass Kosten und speziell auch Personalkosten nicht sauber dem Innovationsvorhaben zugeordnet oder nicht prüfungssicher dokumentiert werden. Wer hier sauber arbeitet, holt oft schnell fünf- bis sechsstellige Beträge zurück – auch wenn das Unternehmen gerade keine Gewinne macht (Auszahlung/Erstattung ist möglich, wenn die Zulage die Steuer übersteigt).
Welche Personalkosten sind bei der Forschungszulage förderfähig?
Für die Forschungszulage Personalkosten zählen vor allem:
- Löhne und Gehälter (lohnsteuerpflichtig) von Mitarbeitenden, die im begünstigten Vorhaben tätig sind
- Zukunftssicherungsleistungen des Arbeitgebers (typischerweise Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, soweit begünstigt)
- (für bestimmte Konstellationen) Eigenleistungen bei Einzelunternehmen/Mitunternehmerschaften mit gesetzlich festgelegtem Stundensatz
Wichtig: Entscheidend ist nicht Jobtitel oder Abteilung, sondern die tatsächliche Tätigkeit im Innovationsvorhaben.
Forschungszulage Personalkosten berechnen: So ermittelst du den förderfähigen Anteil
Forschungszulage Personalkosten berechnen: So ermittelst du den förderfähigen Anteil
Die Berechnung folgt in der Praxis einem klaren Prinzip:
- Gesamt-Personalkosten pro Mitarbeiter im Wirtschaftsjahr bestimmen (Brutto + förderfähige Arbeitgeberbestandteile).
- Projektanteil ermitteln: Wie viel der Arbeitszeit entfiel nachweisbar auf das begünstigte Innovationsvorhaben?
- Daraus ergibt sich die förderfähige Bemessungsgrundlage pro Person:
- förderfähige Personalkosten = Gesamt-Personalkosten × Projektzeitanteil
- Auf die Summe wendest du den Fördersatz an:
- Standard: 25 %
- KMU (auf Antrag/bei Erfüllung der Kriterien): 35 %
Mini-Beispiel für nach der Änderung im März 2024 (ein Mitarbeiter)
Mini-Beispiel für nach der Änderung im März 2024 (ein Mitarbeiter)
- Gesamt-Personalkosten: 80.000 €
- Projektanteil: 60 %
- Förderfähige Personalkosten: 48.000 €
- Forschungszulage: 25 % = 12.000 € (KMU: 35 % = 16.800 €)
Welche Grenzen und Änderungen solltest du kennen?
Für die Planung ist das wichtig:
- Maximale Bemessungsgrundlage:
- seit 28.03.2024: 10 Mio. € pro Jahr
- ab 01.01.2026: 12 Mio. € pro Jahr
- Maximale Zulage pro Jahr (aus der Bemessungsgrundlage):
- seit 28.03.2024: bis 2,5 Mio. € (KMU: 3,5 Mio. €)
- ab 01.01.2026: bis 3,0 Mio. € (KMU: 4,2 Mio. €)
- Eigenleistung (Unternehmerstunden):
- ab 01.01.2026: 100 € / Stunde (bei max. 40 Std./Woche, nur für bestimmte Personengruppen)
Dokumentation: Ohne Nachweise keine sichere Personalkosten-Förderung
Damit Personalkosten anerkannt werden, braucht es eine plausible, konsistente und prüfbare Grundlage – typischerweise:
- nachvollziehbare Tätigkeitsabgrenzung (was ist „Innovation im Projekt“ vs. Routine/Support?)
- Zeiterfassung oder gleichwertige interne Aufzeichnungen (projektbezogen)
- Lohnunterlagen (als Basis der Personalkosten)
- klare Projektstruktur (Arbeitspakete/Meilensteine), damit der Zeitanteil logisch erklärbar ist
Unterlagen, um Personalkosten berechnen und belegen zu können: Zeiterfassung, Lohnkonto, Projektstruktur.
Wenn du gerade erst startest: Auf dieforschungszulage.de findest du praxisnahe Leitfäden, wie du Innovationsvorhaben sauber strukturierst und Kosten korrekt zuordnest.
Antrag & Ablauf: In zwei Stufen (BSFZ + Finanzamt)
Antrag & Ablauf: In zwei Stufen (BSFZ + Finanzamt)
Die Forschungszulage läuft zweistufig:
- Bescheinigung des Innovationsvorhabens bei der BSFZ (online):
Offizielles Portal: https://www.bescheinigung-forschungszulage.de/
- Danach Antrag auf Forschungszulage beim Finanzamt (elektronisch, nach Ablauf des Wirtschaftsjahres).
Gut zu wissen: Die Zulage wird auf die Steuerschuld angerechnet – und ausgezahlt, wenn sie höher ist als die festgesetzte Steuer.
Warum die Forschungszulage (gerade bei Personalkosten) so attraktiv ist
- Planbar: Personalkosten sind regelmäßig, gut belegbar und der größte Kostenblock in Innovationsprojekten.
- Liquiditätswirksam: auch für Start-ups/Unternehmen in Verlustphasen.
- Skalierbar: durch die hohen Bemessungsgrenzen (ab 2026 bis 12 Mio. €).