💡 Die wichtigsten Fakten zur Forschungszulage auf einen Blick.

Forschungszulage Personalkosten: Wie kann ich Personalkosten für Innovationsprojekte fördern lassen?

Datum: 6. Februar 2026Autor: Erich Lehmann

TL;DR – Zusammenfassung

TL;DR: Mit der Forschungszulage können Unternehmen in Deutschland Personalkosten für Innovationsprojekte steuerlich fördern lassen: in der Regel 25 %, für KMU 35 %. Seit 01.01.2026 liegt die maximale Bemessungsgrundlage bei 12 Mio. € pro Jah4. Personalkosten sind meist der größte Hebel – wenn sie korrekt abgegrenzt, dokumentiert und prüfbar berechnet werden.

Warum dieser Artikel wichtig ist (und was viele unterschätzen)

In der Praxis scheitert die Förderung selten an der Idee – sondern daran, dass Kosten und speziell auch Personalkosten nicht sauber dem Innovationsvorhaben zugeordnet oder nicht prüfungssicher dokumentiert werden. Wer hier sauber arbeitet, holt oft schnell fünf- bis sechsstellige Beträge zurück – auch wenn das Unternehmen gerade keine Gewinne macht (Auszahlung/Erstattung ist möglich, wenn die Zulage die Steuer übersteigt).

Welche Personalkosten sind bei der Forschungszulage förderfähig?

Für die Forschungszulage Personalkosten zählen vor allem:

  • Löhne und Gehälter (lohnsteuerpflichtig) von Mitarbeitenden, die im begünstigten Vorhaben tätig sind
  • Zukunftssicherungsleistungen des Arbeitgebers (typischerweise Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, soweit begünstigt)
  • (für bestimmte Konstellationen) Eigenleistungen bei Einzelunternehmen/Mitunternehmerschaften mit gesetzlich festgelegtem Stundensatz

Wichtig: Entscheidend ist nicht Jobtitel oder Abteilung, sondern die tatsächliche Tätigkeit im Innovationsvorhaben.

Forschungszulage Personalkosten berechnen: So ermittelst du den förderfähigen Anteil

Forschungszulage Personalkosten berechnen: So ermittelst du den förderfähigen Anteil

Die Berechnung folgt in der Praxis einem klaren Prinzip:

  1. Gesamt-Personalkosten pro Mitarbeiter im Wirtschaftsjahr bestimmen (Brutto + förderfähige Arbeitgeberbestandteile).
  2. Projektanteil ermitteln: Wie viel der Arbeitszeit entfiel nachweisbar auf das begünstigte Innovationsvorhaben?
  3. Daraus ergibt sich die förderfähige Bemessungsgrundlage pro Person:
  • förderfähige Personalkosten = Gesamt-Personalkosten × Projektzeitanteil
  1. Auf die Summe wendest du den Fördersatz an:
  • Standard: 25 %
  • KMU (auf Antrag/bei Erfüllung der Kriterien): 35 %

Mini-Beispiel für nach der Änderung im März 2024 (ein Mitarbeiter)

Mini-Beispiel für nach der Änderung im März 2024 (ein Mitarbeiter)

  • Gesamt-Personalkosten: 80.000 €
  • Projektanteil: 60 %
  • Förderfähige Personalkosten: 48.000 €
  • Forschungszulage: 25 % = 12.000 € (KMU: 35 % = 16.800 €)

Welche Grenzen und Änderungen solltest du kennen?

(Stand 2026)

Für die Planung ist das wichtig:

  • Maximale Bemessungsgrundlage:
  • seit 28.03.2024: 10 Mio. € pro Jahr
  • ab 01.01.2026: 12 Mio. € pro Jahr
  • Maximale Zulage pro Jahr (aus der Bemessungsgrundlage):
  • seit 28.03.2024: bis 2,5 Mio. € (KMU: 3,5 Mio. €)
  • ab 01.01.2026: bis 3,0 Mio. € (KMU: 4,2 Mio. €)
  • Eigenleistung (Unternehmerstunden):
  • ab 01.01.2026: 100 € / Stunde (bei max. 40 Std./Woche, nur für bestimmte Personengruppen)

Dokumentation: Ohne Nachweise keine sichere Personalkosten-Förderung

Damit Personalkosten anerkannt werden, braucht es eine plausible, konsistente und prüfbare Grundlage – typischerweise:

  • nachvollziehbare Tätigkeitsabgrenzung (was ist „Innovation im Projekt“ vs. Routine/Support?)
  • Zeiterfassung oder gleichwertige interne Aufzeichnungen (projektbezogen)
  • Lohnunterlagen (als Basis der Personalkosten)
  • klare Projektstruktur (Arbeitspakete/Meilensteine), damit der Zeitanteil logisch erklärbar ist

Unterlagen, um Personalkosten berechnen und belegen zu können: Zeiterfassung, Lohnkonto, Projektstruktur.

Wenn du gerade erst startest: Auf dieforschungszulage.de findest du praxisnahe Leitfäden, wie du Innovationsvorhaben sauber strukturierst und Kosten korrekt zuordnest.

Antrag & Ablauf: In zwei Stufen (BSFZ + Finanzamt)

Antrag & Ablauf: In zwei Stufen (BSFZ + Finanzamt)

Die Forschungszulage läuft zweistufig:

  1. Bescheinigung des Innovationsvorhabens bei der BSFZ (online):

Offizielles Portal: https://www.bescheinigung-forschungszulage.de/

  1. Danach Antrag auf Forschungszulage beim Finanzamt (elektronisch, nach Ablauf des Wirtschaftsjahres).

Gut zu wissen: Die Zulage wird auf die Steuerschuld angerechnet – und ausgezahlt, wenn sie höher ist als die festgesetzte Steuer.

Warum die Forschungszulage (gerade bei Personalkosten) so attraktiv ist

  • Planbar: Personalkosten sind regelmäßig, gut belegbar und der größte Kostenblock in Innovationsprojekten.
  • Liquiditätswirksam: auch für Start-ups/Unternehmen in Verlustphasen.
  • Skalierbar: durch die hohen Bemessungsgrenzen (ab 2026 bis 12 Mio. €).

Hast Du noch Fragen zu diesem Thema?

Gerne besprechen wir Deinen konkreten Fall in einer kostenlosen Erstberatung. Wir finden in wenigen Minuten heraus, wie viel Förderung Du für Dein Unternehmen erhalten kannst.

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