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Berechne deine Forschungszulage

Die Höhe der Forschungszulage wird auf Basis der förderfähigen Aufwendungen ermittelt. Im Folgenden erfährst du, welche Kosten berücksichtigt werden und wie die Berechnung konkret erfolgt (Stand: März 2024, siehe auch Update März 2024).

Nutze unseren interaktiven Rechner für eine erste Einschätzung der möglichen Forschungszulage für dein Unternehmen:

Erstattungsrechner

KMU
JahrPersonalkostenFuE-Anteil der PersonalkostenAuftragskostenFörderfähige FuE KostenFörderung
2021
T €
%
T €
45.000
Personal: €45.000
Auftrag: €0
11.250
2022
T €
%
T €
96.000
Personal: €90.000
Auftrag: €6.000
24.000
2023
T €
%
T €
182.000
Personal: €170.000
Auftrag: €12.000
45.500
2024
T €
%
T €
(Jan-Mär: 60%, Apr-Dez: 70%)
260.250
Personal: €240.000
Auftrag: €20.250
84.581
Jan-Mär: €16.266 (25%)
Apr-Dez: €68.316 (35%)
2025
T €
%
T €
328.000
Personal: €300.000
Auftrag: €28.000
114.800
2026
T €
%
T €
385.000
Personal: €350.000
Auftrag: €35.000
134.750
SUMME1.296.250414.881
  • Die Eingabe von Personal- und Auftragskosten erfolgt in Tausend Euro (T €).
  • Bei Auftragsforschung werden bis März 2024 60% und danach 70% der Kosten als förderfähig berücksichtigt.
  • 2021-2023: 25% Erstattungssatz
  • 2024: 25% für Jan-Mär, danach: 35% für KMU
  • 2025-2026: 35% für KMU
  • Obergrenzen:
    • Bis 27. März 2024: Alle Unternehmen - 4 Mio € förderfähige Kosten, 1 Mio € Förderung
    • Ab 28. März 2024: KMU - 10 Mio € förderfähige Kosten, 3,5 Mio € Förderung
    • Ab 28. März 2024: Großunternehmen - 10 Mio € förderfähige Kosten, 2,5 Mio € Förderung

Fördersätze und Obergrenzen

ZeitraumUnternehmensgrößeFördersatzMax. BemessungsgrundlageMax. Förderung
Bis 27. März 2024Alle Unternehmen25%4 Mio €1 Mio €
Ab 28. März 2024KMU35%10 Mio €3,5 Mio €
Ab 28. März 2024Großunternehmen25%10 Mio €2,5 Mio €
Wichtiger Hinweis zum Zeitpunkt der Kosten

Die erhöhten Fördersätze und Bemessungsgrundlagen gelten nur für Kosten, die nach dem 27. März 2024 angefallen sind. Für alle Kosten, die bis einschließlich 27. März 2024 entstanden sind, gilt weiterhin der bisherige einheitliche Satz von 25% bei einer maximalen Bemessungsgrundlage von 4 Millionen Euro.

Verbundene Unternehmen

Bei verbundenen Unternehmen gilt die maximale Bemessungsgrundlage für die gesamte Unternehmensgruppe.

Förderfähige Aufwendungen

1. Lohnkosten eigener Arbeitnehmer

Berücksichtigt werden Lohnkosten für Arbeitnehmer, die in förderfähigen FuE-Projekten tätig sind:

  • Bruttolohn oder -gehalt (inkl. Sachbezüge)
  • Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung
  • Arbeitszeitanteil: Nur der Zeitanteil, der auf förderfähige FuE-Tätigkeiten entfällt

Formel: Förderfähige Lohnkosten

Förderfähige Lohnkosten = (Bruttolohn + AG-Anteile zur SV) × FuE-Arbeitszeitanteil in %

2. Eigenleistungen von Einzelunternehmern und Mitunternehmern

  • Einzelunternehmer/Mitunternehmer: 70 Euro pro nachgewiesener Arbeitsstunde (max. 40 Stunden/Woche)

3. Auftragsforschung

Bei Auftragsforschung sind 70% der Aufwendungen für in Auftrag gegebene FuE-Tätigkeiten förderfähig:

  • Der Auftragnehmer muss seinen Sitz in der EU/EWR haben
  • Der Auftraggeber muss das Ergebnis der FuE-Tätigkeit nutzen können
  • Auf diese 70% wird dann der jeweilige Fördersatz (25% oder 35%) angewendet.

4. Sachinvestitionen (Abschreibungen)

  • Abschreibungen auf neue, abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens
  • Voraussetzung: Anschaffung/Herstellung nach dem 27. März 2024 und ausschließliche Nutzung im FuE-Projekt während der gesamten Abschreibungsdauer.
  • Fördersatz (25% oder 35%) wird auf die Abschreibungsbeträge angewendet.

Berechnungsbeispiele

Die folgenden Beispiele zeigen, wie die Berechnung in verschiedenen Szenarien aussieht. Du kannst diese Szenarien auch direkt im Rechner oben ausprobieren:

Beispiel 1: KMU mit F&E-Team

Ein KMU beschäftigt ein F&E-Team mit Personalkosten von 500.000 € pro Jahr, wovon 80% der Zeit für förderfähige F&E-Tätigkeiten aufgewendet werden. Wie du im Rechner sehen kannst, ergibt sich ab April 2024 eine deutlich höhere Förderung durch den erhöhten Satz von 35%.

Beispiel 2: Auftragsforschung bei einem Großunternehmen

Ein Großunternehmen vergibt Auftragsforschung im Wert von 100.000 €. Da 70% der Aufwendungen förderfähig sind und der Fördersatz 25% beträgt, kannst du im Rechner die Personalkosten mit 70.000 € und einem F&E-Anteil von 100% eingeben, um die resultierende Förderung zu sehen.

Tipp zur Berechnung

Nutze den Rechner, um verschiedene Szenarien durchzuspielen. Beachte dabei die unterschiedlichen Fördersätze vor und nach März 2024 sowie die Unterscheidung zwischen KMU und Großunternehmen.

Kumulation mit anderen Förderungen

Beihilferecht beachten!

Die Forschungszulage kann mit anderen Förderungen kombiniert werden, solange die Gesamtförderung die beihilferechtlich zulässigen Förderquoten (gemäß AGVO) nicht übersteigt. Die genauen Kumulierungsregeln hängen von der Art der anderen Förderung ab und müssen im Einzelfall geprüft werden.