Checkliste: Lohnt sich ein Antrag?
Um das herauszufinden müssen wir uns drei wesentliche Fragen stellen:
1. Erfüllen wir die Grundvoraussetzungen?
2. Werden wir als „FuE" eingestuft?
Haben wir eine Wissenslücke geschlossen? (Kriterium Neuartigkeit)
Hebt sich die Technologie vom Stand der Technik ab? (Kriterium Neuartigkeit)
Heben sich die Arbeiten von normalen Routinetätigkeiten ab?
Bitte bewerten Sie alle Fragen, um eine Einschätzung zu erhalten.
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3. Um wie viel Geld geht es?
Für eine grobe Einschätzung reicht ein Blick in die BWAs. Die „F&E Kosten" sind der Teil der Personalausgaben, die für Forschung ausgegeben wurden. Das sind Arbeiten, die über normale Routinetätigkeiten hinausgehen und wesentlich zur Innovation beitragen.
Die Höhe der Förderung bemisst sich an den förderfähigen Personalkosten. Es lohnt sich daher, diese genau zu identifizieren und zu dokumentieren, um das maximale Förderpotential auszuschöpfen.
Erstattungsrechner
Gib Personalkosten und Auftragsforschung in Tausend Euro an. Die Tabelle zeigt dir förderfähige FuE-Kosten und die voraussichtliche Erstattung je Jahr.
Fördersatz ab 2024:
Beispiele:···
| Jahr | Personal (T€) | FuE % | Auftrag (T€) | Förderfähige Kosten | Förderung |
|---|---|---|---|---|---|
| 2021 | € 45.000 Personal: € 45.000 Auftrag: € 0 | € 11.250 | |||
| 2022 | € 96.000 Personal: € 90.000 Auftrag: € 6.000 | € 24.000 | |||
| 2023 | € 182.000 Personal: € 170.000 Auftrag: € 12.000 | € 45.500 | |||
| 2024 | Jan–Mär: 60% Apr–Dez: 70% | € 260.250 Personal: € 240.000 Auftrag: € 20.250 | € 84.581 Jan–Mär: € 16.266 (25%) Apr–Dez: € 68.316 (35%) | ||
| 2025 | € 328.000 Personal: € 300.000 Auftrag: € 28.000 | € 114.800 | |||
| 2026 | € 385.000 Personal: € 350.000 Auftrag: € 35.000 | € 134.750 | |||
| Summe | € 1.296.250 | € 414.881 | |||
Erwartete Förderung
Bei Bewilligung des Antrags können Sie mit folgender Erstattung rechnen:
€ 414.881
Basierend auf 1.296.250 € förderfähigen FuE-Kosten
- Alle Eingaben erfolgen in Tausend Euro.
- Förderfähige Auftragsforschung: 60% bis März 2024, danach 70%.
- Fördersätze: 2021–2023 einheitlich 25%.
- 2024: Jan–Mär 25%, danach 35% für KMU.
- 2025–2026: 35% für KMU auf die förderfähigen Kosten.
- Obergrenzen:
- Bis 27. März 2024: 4 Mio € förderfähige Kosten, 1 Mio € Förderung.
- Ab 28. März 2024 (KMU): 10 Mio € förderfähige Kosten, 3,5 Mio € Förderung.
- Ab 28. März 2024 (Großunternehmen): 10 Mio € förderfähige Kosten, 2,5 Mio € Förderung.
- Kosten aus 2020 können seit Ende 2024 nicht mehr berücksichtigt werden.