💡 Die wichtigsten Fakten zur Forschungszulage auf einen Blick.

Was bedeutet das Kriterium Neuartigkeit im Sinne der Forschungszulage?

Datum: 17. Februar 2026Autor: Erich Lehmann

TL;DR – Zusammenfassung

Neuartig“ heißt bei der Forschungszulage: Eure Innovationsarbeiten zielen darauf ab, neue Kenntnisse/Fertigkeiten zu gewinnen oder den Stand der Technik (wissenschaftlich, technisch, wirtschaftlich etc.) in neuer Weise zu nutzen – mit dem Ziel, neue oder wesentlich verbesserte Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen (ggf. auch neue Geschäftsmodelle/Methoden) zu entwickeln. „Neuartig“ bedeutet dabei nicht automatisch „weltweit einzigartig“, aber es muss über Routine/Standard-Umsetzung hinausgehen (z. B. keine bloße Kopie, Nachahmung oder reines Reverse Engineering). Wichtig: Für eine BSFZ-Bescheinigung müssen zusätzlich auch Risiko/Unwägbarkeit (technische/wissenschaftliche Unsicherheit) und Planmäßigkeit (strukturierter, nachvollziehbarer Entwicklungsprozess) erfüllt sein.


Warum dieser Artikel wichtig ist

Viele Unternehmen scheitern nicht an der Idee, sondern an der Begründung der Neuartigkeit: „Das gab’s so noch nicht bei uns“ ist oft richtig – aber erst förderfähig, wenn daraus systematisch neue, belastbare Erkenntnisse entstehen (und nicht nur ein Projekt „mit neuer Software“ oder „neuem Feature“ umgesetzt wurde). Wer Neuartigkeit sauber darstellt, erhöht die Chance auf eine positive BSFZ-Bescheinigung – und damit auf die steuerliche Förderung.

Steuerliche Förderung (Voraussetzungen):


Neuartigkeit: Was genau ist damit gemeint?

„Neuartig“ bezieht sich auf den Neuheitsgrad des Wissens, das ihr im Innovationsvorhaben erzeugt.

Innovationsvorhaben:

In der Praxis bedeutet das:

  • Neu für euer Unternehmen: Ihr habt die Lösung so noch nicht und könnt sie nicht einfach aus dem Bestand übernehmen.
  • Neu im Wirtschaftszweig / Stand der Technik: Es wird etwas entwickelt, das im Markt bzw. in der Branche noch nicht genutzt wird (oder zumindest nicht in dieser Form/Leistungsklasse).
  • Neu fürs Kundensegment/Einsatzgebiet: Auch wenn eine Methode anderswo existiert, kann die Übertragung auf ein neues Umfeld neuartig sein – wenn dafür echte technische Unsicherheiten gelöst werden müssen.
  • Keine Kopie / Nachbau: Reines „Nachbauen“, „Abschauen“, „Reverse Engineering“ oder Standard-Integration ohne Erkenntnisgewinn ist nicht neuartig.

Wichtig: Neuartigkeit steht selten allein. In der Logik der Forschungszulage ist „neuartig“ eng verknüpft mit schöpferisch, ungewiss, planmäßig und reproduzierbar/übertragbar.


Typische Missverständnisse (und warum sie kritisch sind)

Typische Missverständnisse:

„Für uns ist das neu – also förderfähig.“

Kann stimmen, muss aber begründet werden: Was ist genau neu am Wissen? Welche Annahmen/Hypothesen wurden getestet? Welche technischen Hürden gab es?

„Wir nutzen neue Tools/Frameworks/Cloud – das ist doch Innovation.“

Neue Tools sind oft nur Mittel zum Zweck. Wenn ihr „bekannte Methoden mit existierenden Tools“ implementiert, fehlt häufig die Neuartigkeit im Sinne eines technischen Fortschritts.

„Wir machen ein neues Produkt – also neuartig.“

Ein neues Produkt kann trotzdem nicht neuartig sein, wenn es im Kern eine bekannte Lösung ist (z. B. Standardsoftware + Anpassung, Routine-Engineering, übliches Feature-Set).


Praxisbeispiele: Wann Neuartigkeit eher „Ja“ ist

1) Software & KI: Neuartigkeit durch technischen Fortschritt

Kontext (Software-FuE):

Eher neuartig, wenn ihr z. B.:

  • neue oder deutlich effizientere Algorithmen entwickelt,
  • eine neue Such-/Matching-Logik auf originärer Technologiebasis baut,
  • Hard-/Softwarekonflikte durch neue System-/Netzwerkkonfigurationen löst, die so nicht „nach Rezept“ lösbar waren,
  • neue Verschlüsselungs-/Sicherheitsmechanismen entwickelt (nicht bloß bekannte Standards einsetzt).

Beispiel (verständlich formuliert):
„Wir mussten eine Echtzeit-Analyse direkt an der Produktionslinie ermöglichen, obwohl die bisherigen Ansätze nur statische Qualitätskontrollen abbilden. Dafür wurden neue Verfahren zur robusten Erkennung von Prozessabweichungen unter wechselnden Bedingungen entwickelt und validiert.“

2) Daten & Analytik: Neuartigkeit, wenn es mehr ist als Reporting

Eher neuartig, wenn die Datenerhebung/-analyse integraler Bestandteil des Innovationsvorhabens ist und ihr:

  • neue Verfahren zur Gewinnung/Verarbeitung von Daten entwickelt,
  • Erkenntnisse generiert, die über bekannte Analysen hinausgehen.

Nicht neuartig ist dagegen oft:

  • Standard-BI, Dashboards, Verkaufszahlen-Statistiken,
  • klassische Marktanalysen mit bekannten Methoden.

3) Übertragung auf neue Kontexte: Kann neuartig sein – aber nur mit Unsicherheit

Eine Übertragung kann neuartig sein, wenn sie nicht „plug-and-play“ ist, sondern technische Unsicherheit erzeugt, z. B.:

  • B2C-Logiken auf datenarme, komplexe B2B-Kontexte übertragen und dafür neue methodische Ansätze entwickeln,
  • Multi-Tenant-Cloud-Umgebungen mit signifikant neuen Performancegrenzen (z. B. extrem kurze Startzeiten) erreichen.

Praxisbeispiele: Wann Neuartigkeit eher „Nein“ ist (oder stark prüfkritisch)

  • (Weiter-)Entwicklung von Anwendungssoftware auf Basis bekannter Methoden und Tools, ohne technischen Fortschritt.
  • Integration kundenspezifischer Applikationen in bestehende Systeme oder Anpassung für neue Anwendungen, wenn es im Kern Standardarbeit ist.
  • Routinemäßiges Debugging (Ausnahme: Debugging als Teil der noch laufenden Entwicklungsphase, wenn es zur Lösung der technischen Unsicherheit gehört).
  • Marktforschung und Marktanalysen (auch wenn sie für die Verwertung wichtig sind).
  • Patent-/Lizenzarbeit, Produktionsanlauf, Routinekontrollen etc.

So weist ihr Neuartigkeit überzeugend nach (praxisnah)

Damit Neuartigkeit „prüfbar“ wird, braucht ihr klare, knappe Bausteine:

  1. Ausgangslage / Stand der Technik (kurz):

    Was ist heute üblich? Was ist die „Standardlösung“ – und warum reicht sie nicht?

  2. Neuheitskern (1–3 Sätze):

    Was ist das neue Wissen / die neue technische Fähigkeit, die ihr erzeugt?

  3. Technische Unsicherheiten (konkret):

    Welche offenen Fragen gab es zu Beginn (Machbarkeit, Performance, Stabilität, Integrationsrisiken)?

  4. Plan & Iterationen:

    Welche Arbeitspakete/Experimente/Tests habt ihr geplant, durchgeführt, ausgewertet?

  5. Ergebnisse & Dokumentation:

    Welche Artefakte belegen die Erkenntnisse (z. B. Testprotokolle, Simulationen, Architekturentscheidungen, Messreihen, Code-Repos, technische Reports)?

Ergebnisse & Dokumentation (Beispiel-Link):

Wenn ihr euch das Leben leichter machen wollt: Genau dabei unterstützen wir auf dieforschungszulage.de – von der Strukturierung der Neuartigkeits-Argumentation bis zur belastbaren Projektdokumentation und der Vorbereitung für BSFZ/Finanzamt.

Projektdokumentation:


Warum die Forschungszulage eine starke Option für Innovationsprojekte ist

Die Forschungszulage ist eine steuerliche Innovationsförderung: sie setzt dort an, wo Unternehmen echte technische Risiken tragen und systematisch Neues entwickeln. Gerade für innovationsgetriebene Software-, KI-, Industrie- oder Verfahrensthemen ist sie oft ein sehr attraktiver Hebel – auch unabhängig davon, ob ein Projekt am Ende „perfekt“ gelingt (maßgeblich ist der systematische Erkenntnisprozess).

Steuerliche Innovationsförderung:

Software/KI-Kontext:

Mehr Details zur Umsetzung, Ablauf (BSFZ → ELSTER) und zu passenden Innovationsbeispielen findet ihr auf dieforschungszulage.de.

Ablauf (BSFZ → ELSTER):


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Gerne besprechen wir Deinen konkreten Fall in einer kostenlosen Erstberatung. Wir finden in wenigen Minuten heraus, wie viel Förderung Du für Dein Unternehmen erhalten kannst.

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