Was bedeutet das Kriterium Ungewiss im Sinne der Forschungszulage?
TL;DR – Zusammenfassung
- „Ungewiss“ bedeutet: Zu Projektstart ist nicht sicher, ob (und wie) das technische Ziel erreicht werden kann.
- Entscheidend sind technische/wissenschaftliche Risiken (nicht: reine Markt- oder Finanzrisiken).
- Wenn die Lösung offensichtlich oder per Routine umsetzbar ist, fehlt meist die Ungewissheit – und damit oft die Förderfähigkeit.
- Wer Ungewissheit sauber beschreibt (Hürden, Hypothesen, Tests, Iterationen), erhöht die Chancen auf eine BSFZ-Bescheinigung – und damit auf die Forschungszulage als Innovationsförderung.
Links zur Einordnung: Voraussetzungen, BSFZ, steuerliche Innovationsförderung.
Warum das Kriterium „Ungewiss“ so wichtig ist
Viele Innovationsprojekte wirken nach außen „wie normale Produktentwicklung“. Für die Forschungszulage ist aber zentral, ob euer Vorhaben technische Unsicherheiten lösen muss. Genau hier trennt die BSFZ typischerweise Routine (nicht förderfähig) von echter Innovation mit technischem Risiko (häufig förderfähig).
Kurz: Ohne Ungewissheit keine förderfähige Innovation im Sinne der Forschungszulage.
Mehr Kontext:
Was bedeutet „Ungewiss“ konkret?
Im Sinne der Forschungszulage ist ein Vorhaben „ungewiss“, wenn es zu Beginn keine präzise Vorhersage gibt über:
- Machbarkeit (funktioniert der Ansatz überhaupt?)
- genaues Ergebnis (welche Performance/Genauigkeit/Stabilität wird erreichbar?)
- häufig auch Zeit- und Kostenaufwand (weil erst technische Erkenntnisse gewonnen werden müssen)
Zeit/Kosten (Kontext zu Aufwänden):
Wichtig: Die BSFZ fasst die Einzelaspekte (neuartig, schöpferisch, ungewiss, planmäßig, reproduzierbar) in der Praxis in drei Oberkriterien zusammen: Neuartigkeit, Risiko/Unwägbarkeit und Planmäßigkeit. „Ungewiss“ steckt dabei vor allem im Kriterium Risiko/Unwägbarkeit.
Risiko/Unwägbarkeit (Voraussetzungen):
Ungewiss = technisches Risiko, nicht wirtschaftliches Risiko
Technisches Risiko (Kontext):
Typische Missverständnisse:
- „Wir wissen nicht, ob Kunden das kaufen“ → wirtschaftliches Risiko, zählt nicht.
- „Wir wissen nicht, ob die Technik die Anforderungen schafft“ → technisches Risiko, zählt ja.
Merksatz: Ungewissheit muss sich auf wissenschaftliche/technische Hemmnisse beziehen, die im Extremfall zum Scheitern führen könnten.
Praxisbeispiele: Wann „Ungewiss“ eher erfüllt ist
Praxisbeispiele:
1) Software & KI (Innovation statt Standard-IT)
Software/KI-Kontext:
Eher ungewiss (förderfähig möglich):
- Entwicklung einer KI-gestützten Echtzeit-Analyse an der Produktionslinie, bei der unklar ist, ob Erkennung + Latenz + Robustheit unter realen Bedingungen gleichzeitig erreichbar sind.
- Entwicklung reproduzierbarer Prompt-Strategien für konsistente Bildserien, wenn Stabilität und Übertragbarkeit technisch nicht gesichert sind (z. B. Drift über Modelle/Versionen).
- Entwicklung einer Low-Latency-Plattform mit Synchronisationstechnologie, wenn unklar ist, ob die Architektur Skalierung und Konsistenz bei hoher Last schafft.
Eher nicht ungewiss (meist nicht förderfähig):
- Standard-Softwareentwicklung mit bekannten Frameworks ohne technische Hürde
- reine Integration/Customizing bekannter Tools
- routinemäßiges Debugging nach Abschluss der Entwicklungsphase
2) Prototypen, Pilot- und Versuchsanlagen
Ungewiss meist erfüllt, solange der Prototyp/die Anlage dazu dient,
- technische Hypothesen zu testen,
- Parameter zu validieren,
- und weitere Verbesserungen zu erarbeiten.
Sobald die Testphase abgeschlossen ist und es „nur noch“ Richtung Produktion/Nullserie geht, endet häufig der förderfähige Teil.
3) Datensammlung & -analyse
Kann ungewiss sein, wenn Datenerhebung/-analyse integraler Bestandteil der technischen Lösung ist, z. B.:
- Entwicklung neuer Verfahren zur Datenerhebung oder -auswertung
- neue Mess-/Labeling-Methoden, die erst die technische Innovation ermöglichen
Meist nicht ungewiss, wenn:
- Daten nur für Marktanalysen erhoben werden (bekannte Methoden, kein technischer Erkenntnisgewinn)
Woran ihr Ungewissheit in eurer Vorhabenbeschreibung gut zeigt
Hilfen zur Vorhabenbeschreibung:
Beschreibt nicht nur „was ihr baut“, sondern warum es technisch unsicher ist:
- Technische Hemmnisse: Was verhindert den direkten Weg?
- Hypothesen/Ansätze: Welche Lösungswege testet ihr – und warum sind sie nicht offensichtlich?
- Experiment-/Testdesign: Wie prüft ihr, ob ein Ansatz funktioniert?
- Messgrößen & Zielkonflikte: z. B. Genauigkeit vs. Latenz vs. Robustheit
- Iterationen: Was passiert, wenn Ansatz A scheitert?
Wenn ihr möchtet, könnt ihr eure Ungewissheit oft in 2–3 Sätzen so strukturieren:
- Ausgangslage/Stand der Technik (was kann man heute sicher?)
- Technische Lücke (was ist ungelöst?)
- Risiko/Unwägbarkeit (warum ist der Erfolg offen?)
- Validierungsplan (wie geht ihr methodisch vor?)
Warum die Forschungszulage eine starke Option für Innovationsprojekte ist
Die Forschungszulage ist eine steuerliche Innovationsförderung für Unternehmen – technologieoffen und praxisnah. Der Prozess ist typischerweise zweistufig:
- BSFZ-Bescheinigung (inhaltliche Förderfähigkeit des Vorhabens)
- Antrag beim Finanzamt über ELSTER (Festsetzung/Anrechnung)
Wenn ihr das Kriterium „Ungewiss“ sauber herausarbeitet, wird der Weg zur Bescheinigung oft deutlich einfacher.
Mehr dazu (intern):
Offizielle Informationen: